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Recht & Gesetz – Ratgeber im Magazin

Winterreifen dürfen langsamer sein als Ihr Auto – und der schnellere Buchstabe kostet 1,94 Euro

· 20 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 06.10.2026
Blick aus dem Auto auf eine winterliche Landstraße mit Raureif (KI-generiert, OpenAI)
Blick aus dem Auto auf eine winterliche Landstraße mit Raureif (KI-generiert, OpenAI)

Ihr Auto läuft laut Papieren 225 km/h, der Winterreifen, den Sie gefunden haben, ist bis 190 km/h freigegeben: Darf der drauf? Die Antwort lautet ja — aber nur unter zwei Bedingungen, die der Gesetzgeber sehr genau beschrieben hat und die im Handel regelmäßig verkürzt wiedergegeben werden. Wir haben dafür den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Absatz für Absatz nachgelesen und anschließend unseren kompletten Katalog ausgezählt: 12.446 Winterreifen, davon 8.887 für den Pkw, Stand 5. Oktober 2026.

Das Ergebnis räumt mit dem häufigsten Argument für den niedrigeren Index auf. In 447 Fällen steht derselbe Reifen in derselben Größe mit derselben Tragfähigkeit zweimal im Regal und unterscheidet sich nur im Geschwindigkeitsbuchstaben. Über alle diese Paare hinweg kostet der schnellere Buchstabe im Mittel 1,94 Euro mehr — und in 168 von 447 Paaren ist der schnellere Reifen sogar der günstigere. Der Wert der Ausnahme liegt also nicht im Preis. Er liegt darin, ob Sie in Ihrer Größe überhaupt eine Auswahl haben.

Was § 36 StVZO erlaubt — und was die Ausnahme ausdrücklich nicht heilt

Der Ausgangspunkt steht in § 36 Absatz 1 Satz 1 StVZO: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen entsprechen, „besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs“. Übersetzt heißt das: Der Reifen muss sowohl das Gewicht tragen als auch das Tempo aushalten, das Ihr Fahrzeug erreichen kann. Deshalb steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Größe samt Last- und Geschwindigkeitsindex, und deshalb ist ein zu schwacher Reifen ein technischer Mangel.

Für Winterreifen macht Absatz 5 davon eine ausdrückliche Ausnahme. Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, ist die Anforderung aus Absatz 1 „hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit“ trotzdem erfüllt, wenn erstens die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit „im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird“ und zweitens „diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird“ (Quelle: § 36 StVZO).

An diesem Satz hängen zwei Punkte, die in der Praxis gern untergehen. Der erste: Geheilt wird ausschließlich die Höchstgeschwindigkeit. Der Lastindex ist von der Ausnahme nicht berührt — die Tragfähigkeit, die Ihr Fahrzeug verlangt, bleibt auch im Winter das Minimum, und ein Schild im Blickfeld ändert daran nichts. Welche Zahl Sie dafür brauchen, erklärt unser ausführlicher Ratgeber zu Last- und Geschwindigkeitsindex; warum verstärkte Ausführungen nur mit dem passenden Luftdruck wirklich mehr tragen, steht im Beitrag XL, Reinforced und Extra Load. Der zweite Punkt: Dieselbe Regelung gilt nicht nur für Winterreifen, sondern auch für Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“. Was diese und die übrigen Kürzel auf einem groben Profil bedeuten, klärt der Beitrag Kennzeichnungen am Geländereifen.

Wo die Zahl steht, die Sie einhalten müssen: Die für Ihr Fahrzeug freigegebene Reifengröße samt beider Indizes finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den Zeilen 15.1 und 15.2 — dort steht allerdings nur eine Kombination. Weitere zulässige Dimensionen führt die Übereinstimmungsbescheinigung („Certificate of Conformity“, CoC) — nach dem geltenden Muster der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 bei Pkw unter „35. Angebrachte Reifen/Radkombination“ und, für die zusätzlichen Kombinationen, unter „52. Anmerkungen“; in älteren Bescheinigungen nach der abgelösten Richtlinie 2007/46/EG tragen dieselben Angaben die Nummern 32 und 50, weshalb beide Zählungen kursieren. Fehlt das Dokument, bekommen Sie es beim Markenbetrieb. Von den Papieren abweichende Größen dürfen Sie nur montieren, wenn sie dort auftauchen oder eine geprüfte Umrüstung vorliegt (Quelle: ADAC zur Reifenkennzeichnung). Wer von der Schlüsselnummer aus sucht, findet den Weg in unserem Beitrag zu HSN und TSN im Fahrzeugschein. Wichtig für den Lastindex: Die hinterlegte Tragfähigkeit gilt bei einem Fülldruck von 2,5 bar — jede Druckreduzierung senkt sie, weshalb ein knapp gewählter Lastindex und ein schlecht gepflegter Reifendruck zusammen schnell zum Problem werden.

Zwei Bedingungen, nicht eine: erst das Alpine-Symbol öffnet die Ausnahme

Hier wird es genauer, als die meisten Ratgeber es darstellen. Absatz 5 spricht von „Reifen im Sinne des Absatzes 4“ — und Absatz 4 verlangt wörtlich zwei Dinge gleichzeitig. Erstens müssen durch Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart „vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert“ werden. Zweitens muss der Reifen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach der UNECE-Regelung Nr. 117.

Genau diese Doppelbedingung ist der Grund, warum die alte M+S-Prägung nie genügt hat: Sie ist keine Genehmigung nach einer Regelung, sondern nur eine Aufschrift. Bemerkenswert ist dabei ein Detail, das man erst sieht, wenn man die amtliche Fundstelle mitliest. Der vollständige Titel der Regelung Nr. 117 lautet „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes“ (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1). Vom Winter ist im Namen keine Rede — die Schneeprüfung steckt in den Anhängen. Die deutsche Winterreifendefinition hängt also an einem Regelwerk, dessen Titel das Thema Schnee nicht erwähnt. Welche Kennungen dieses Regelwerk heute noch zulässt, haben wir im Beitrag zum ECE-R117-Code auf der Reifenflanke aufgeschlüsselt.

Praktisch fällt die Unterscheidung kaum noch auf, weil reine M+S-Reifen ohnehin nicht mehr als Winterreifen gelten: Wer nur ein „M+S“ auf der Flanke hat, fährt seit dem 1. Oktober 2024 bei Schnee, Eis und Schneematsch nicht mehr vorschriftsmäßig, und das Alpine-Symbol ist für alle seit dem 1. Januar 2018 produzierten Winterreifen Pflicht (Quelle: ADAC, siehe oben). Was daraus für die situative Pflicht folgt, steht ausführlich im Ratgeber Winterreifenpflicht in Deutschland. Für unser Thema zählt die Kehrseite: Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind Reifen im Sinne des Absatzes 4 und dürfen die Ausnahme genauso nutzen. Wer noch unentschieden ist, findet die Abwägung im Beitrag Für wen sich Allwetterreifen wirklich lohnen. Und weil auf dem EU-Reifenlabel zwei verschiedene Wintersymbole auftauchen können, von denen in Deutschland nur eines zählt, lohnt vorher ein Blick in die Erklärung Zwei Wintersymbole auf dem EU-Reifenlabel.

Eine Sonderregel gibt es für Zweiräder, und sie ist der Beweis, dass M+S nicht tot, sondern nur umgezogen ist. Absatz 11 erklärt Absatz 5 für entsprechend anwendbar auf Reifen mit den Eigenschaften nach Nummer 2.29 der UNECE-Regelung Nr. 75 — also auf M+S-Reifen —, sofern sie an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden. Für Krafträder, Leichtkrafträder, Mopeds und Roller bleibt M+S damit die einschlägige Kategorie; ein Alpine-Symbol verlangt das Gesetz dort nicht. Welche Reifen das in der Praxis sind, zeigt unsere Auszählung zu Winterreifen für Roller und Moped.

Das Schild im Blickfeld: zwei gleichwertige Wege, keine Formvorschrift

Das Gesetz nennt zwei Varianten, und beide stehen gleichrangig nebeneinander. Der klassische Weg ist Buchstabe a: ein Schild oder ein Aufkleber, angebracht „für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug“. Der moderne ist Buchstabe b: eine Anzeige im Fahrzeug, die „zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ erscheint. Der ADAC nennt als praktisches Beispiel für die zweite Variante entsprechende Einstellungen im Bordcomputer, etwa einen Tempolimiter in Kombination mit einem Infohinweis im Display. Wer sein Fahrzeug ohnehin auf 190 oder 210 km/h begrenzt und sich das anzeigen lässt, braucht keinen Aufkleber.

Bemerkenswert ist, was nicht im Gesetz steht. Es gibt keine Vorgabe zu Größe, Farbe, Schriftart oder Material des Schilds, kein amtliches Muster und keine Genehmigungspflicht. Verlangt wird nur, dass der Wert im Blickfeld der fahrenden Person angegeben ist und dass er stimmt. Die im Reifenfachhandel üblichen runden Aufkleber mit der Angabe „210 km/h“ oder „190 km/h“ sind also eine Konvention, keine Vorschrift — wer beim Reifenkauf keinen mitbekommt, kann ihn problemlos nachbestellen oder sich mit einem selbst beschrifteten Hinweis behelfen.

Drei Dinge sollten Sie trotzdem beachten. Kleben Sie das Schild dorthin, wo es die Sicht nach vorn nicht beeinträchtigt — der untere oder seitliche Rand der Windschutzscheibe und das Armaturenbrett sind die üblichen Plätze. Der aufgedruckte Wert muss zu der Kennung passen, die tatsächlich montiert ist: T bedeutet 190 km/h, H 210 km/h, V 240 km/h, W 270 km/h. Und: Entfernen Sie den Aufkleber beim Rückwechsel im Frühjahr wieder. Ein Schild, das im Juli noch 190 km/h ausweist, während Sommerreifen mit V-Kennung montiert sind, ist bestenfalls verwirrend — im Streitfall dokumentiert es eine Beschränkung, die gar nicht mehr gilt. Wo die Kennung auf dem Reifen selbst steht und welche Kürzel sonst noch auf der Flanke stehen, zeigt der Beitrag Alle Symbole und Kürzel auf der Reifenflanke.

Was bei einem Verstoß droht — und warum der Bußgeldkatalog dazu schweigt

Dass ein Verstoß gegen Absatz 5 eine Ordnungswidrigkeit ist, steht ausdrücklich im Gesetz: § 69a Absatz 3 Nummer 8 StVZO erfasst, wer ein Kraftfahrzeug „unter Verstoß gegen“ § 36 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3, Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 6 „über Bereifung in Betrieb nimmt“ (Quelle: § 69a StVZO). Fehlt also das Schild, oder wird die Reifengeschwindigkeit überschritten, ist das nicht bloß ein formaler Mangel.

Interessant ist, was danach nicht kommt. Die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung führt unter der Rubrik „Bereifung und Laufflächen“ die Nummern 208 und 209 (unzulässige Mischung von Diagonal- und Radialreifen: 15 Euro für die Fahrerin oder den Fahrer, 30 Euro für die Halterin oder den Halter), 210 bis 213 (zu geringe Profiltiefe: 25 bis 75 Euro) und 213a (Halterverstoß bei Winterbereifung: 75 Euro). Ein Regelsatz zu § 36 Absatz 5 StVZO existiert dort nicht — die Vorschrift kommt in der gesamten Anlage nicht ein einziges Mal vor (Quelle: Anlage zur BKatV). Praktisch heißt das: Es gibt für diesen Tatbestand keinen festen Betrag, an dem sich die Behörde entlanghangeln kann. Der gesetzliche Rahmen bleibt der allgemeine; § 24 Absatz 3 Nummer 5 des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt eine Geldbuße bis zu 2.000 Euro (Quelle: § 24 StVG). Dass es darauf hinausläuft, ist bei einem vergessenen Aufkleber nicht zu erwarten — die vergleichbaren Bereifungs-Tatbestände liegen zwischen 15 und 75 Euro —, aber verlassen sollten Sie sich darauf nicht.

Ganz getrennt davon ist der Fall zu sehen, dass Sie bei winterlichen Verhältnissen gar keine wintertauglichen Reifen montiert haben. Dafür nennt die BKatV-Anlage sehr wohl Beträge, nämlich 60 Euro unter Nummer 5a und 80 Euro mit Behinderung unter Nummer 5a.1. Das sind zwei verschiedene Vorwürfe: Der eine betrifft die Art des Reifens, der andere seine Geschwindigkeitsfreigabe. Wer mit Alpine-Reifen und niedrigem Index ohne Schild fährt, verstößt nicht gegen die Winterreifenpflicht — sondern gegen § 36 Absatz 5. Und ein zweiter, wichtiger Nebensatz: Auch die Versicherung interessiert sich für solche Details. Ein Unfall mit überschrittener Reifenfreigabe ist ein Argument, das Sie Ihrem Versicherer nicht liefern wollen.

1.248 Winterreifen in acht Größen: wo der Index wirklich weh tut

Wie viel die Ausnahme wert ist, hängt vollständig davon ab, was in Ihrer Größe überhaupt angeboten wird. Wir haben dafür acht der am stärksten nachgefragten Pkw-Größen vollständig erhoben — jeweils der komplette lieferbare Winterbestand, Transporter- und Offroad-Ausführungen herausgerechnet. In die Auswertung gingen 1.248 lieferbare Pkw-Winterreifen ein; der Katalogstand ist der 5. Oktober 2026, erzeugt um 17:08 Uhr. Die Uhrzeit gehört dazu, weil der Bestand sich im Tagesverlauf um einzelne Artikel verschiebt.

Über alle acht Größen hinweg sieht die Verteilung so aus:

  • H (210 km/h): 648 Ausführungen — mit 51,9 Prozent die klare Mehrheit
  • V (240 km/h): 301 Ausführungen (24,1 Prozent)
  • T (190 km/h): 278 Ausführungen (22,3 Prozent)
  • W (270 km/h): 3 Ausführungen, Y (300 km/h): keine einzige
  • Q, R und S zusammen: 18 Ausführungen

Kumuliert heißt das: 952 der 1.248 Reifen (76,3 Prozent) erreichen mindestens H, aber nur 304 (24,4 Prozent) mindestens V. Wer ein Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 240 km/h fährt, findet in diesen acht Größen praktisch nichts mehr — drei Reifen von 1.248, alle in 225/45 R17.

Der Durchschnitt verdeckt allerdings die eigentliche Pointe, denn die Größen verhalten sich völlig unterschiedlich. In den breiten 17-Zöllern ist der Index kein Thema: In 225/45 R17 erreichen 165 von 168 Ausführungen mindestens H, in 225/50 R17 sind es 147 von 151, in 225/55 R17 133 von 138. In den schmalen 15-Zöllern kippt das Bild komplett. In 185/65 R15 schaffen nur 27 von 139 Ausführungen die 210 km/h — nicht einmal jede fünfte. In 195/65 R15 sind es 61 von 177, also gut ein Drittel. Und beim Sprung auf V wird es fast überall dünn: In 205/60 R16 erfüllen ganze 4 von 162 Reifen mindestens V, in 215/65 R16 sind es 2 von 91, in 195/65 R15 genau 2 von 177.

Besonders aufschlussreich ist der Blick auf die Marken in 185/65 R15. Unter den 27 Ausführungen mit mindestens H findet sich kein einziger Continental, Michelin, Bridgestone, Goodyear, Dunlop, Nokian, Semperit, Uniroyal oder Barum: Diese neun bekannten Namen führen die Größe hier ausnahmslos mit T oder darunter. Wer H braucht und nicht mit einem Schild arbeiten will, landet zwangsläufig bei Hankook, Kumho, Nexen, Petlas, Sailun, Pirelli, Toyo, Vredestein — oder im Budget-Segment, wo der günstigste Reifen mit ausreichend Index ein Linglong Sport Master Winter 92V für 43,63 Euro ist. Dass kleine Größen generell markenarm sind, haben wir im Beitrag dazu untersucht, in welchen Größen die großen Marken fehlen. Genau deshalb ist die Ausnahme auch für alle interessant, die ihren Winterradsatz eine Nummer kleiner wählen: Kleinere Räder führen oft in Größen, in denen es die hohen Kennungen schlicht nicht gibt. Und in 165/70 R14 ist das Bild noch eindeutiger — dort tragen 242 von 253 Reifen dieselbe Kennung.

447 Zwillingspaare: was der schnellere Buchstabe wirklich kostet

Für die Preisfrage braucht man einen saubereren Vergleich als „günstigster T gegen günstigsten V“, denn dann vergleicht man Marken, nicht Buchstaben. Wir haben deshalb im gesamten Pkw-Winterregal nach Zwillingen gesucht: identische Marke, identisches Modell, identische Größe, identischer Lastindex — und nur ein anderer Geschwindigkeitsbuchstabe. Von 8.887 lieferbaren Pkw-Winterartikeln fallen in 8.122 Kennungsgruppen; davon führen 418 Gruppen mit zusammen 924 Artikeln dieselbe Kennung in mindestens zwei Geschwindigkeitsstufen. Daraus ergeben sich 447 vergleichbare Paare. Methodischer Hinweis: Wo es zu einem Buchstaben mehrere Ausführungen gab, haben wir jeweils die günstigste genommen — eine Regel, die den Vergleich eindeutig macht, aber die Preisspanne eher verkleinert.

Das Ergebnis ist deutlich und widerspricht dem üblichen Sparargument:

  • In 276 Paaren ist die langsamere Kennung günstiger, im Mittel um 6,63 Euro.
  • In 168 Paaren ist die langsamere Kennung teurer, im Mittel um 6,26 Euro.
  • In 3 Paaren sind beide preisgleich.
  • Über alle 447 Paare liegt der Median-Aufpreis für den schnelleren Buchstaben bei 1,94 Euro.
  • 192 Paare (43 Prozent) liegen weniger als fünf Euro auseinander — dort ist der Buchstabe preislich praktisch bedeutungslos.

Auch nach Stufen aufgelöst bleibt es unspektakulär: Der häufigste Sprung ist H auf V (201 Paare, Median 1,28 Euro), es folgen T auf H (126 Paare, 1,27 Euro) und V auf W (83 Paare, 6,27 Euro). Erst wer zwei Stufen überspringt, zahlt sichtbar mehr — T auf V kostet im Median 11,14 Euro, T auf W 17,10 Euro.

Zwei Preisausreißer müssen wir offenlegen, weil sie zeigen, wie schnell ein Einzelbeispiel in die Irre führt. Der Nexen Winguard Snow G WH2 in 205/55 R16 mit 91T steht mit 481,36 Euro im Regal, während dieselbe Größe mit 91H 69,13 Euro kostet — bei einem Median von 74,65 Euro in 205/55 R16 ist der erste Wert offensichtlich ein Datenfehler und kein Marktpreis. Umgekehrt beim Michelin Pilot Alpin 5 in 235/40 R18 mit 95W: 426,88 Euro gegen 181,66 Euro für die 95V-Ausführung. Beide Paare bleiben in der Auszählung, weil ein Median gegen Ausreißer robust ist — der Median liegt mit und ohne sie bei 1,94 Euro. Wer aber einen einzelnen Fall herausgreift, kann mit denselben Daten jede Aussage belegen. Wie man einen auffälligen Preis einordnet, bevor man zugreift, steht im Beitrag zu den drei Preisfallen im Reifenregal.

Dass es auch sauber und drastisch geht, zeigen zwei Gegenbeispiele mit identischem Label. Der Michelin Alpin 5 in 215/55 R17 mit 94H kostet 267,32 Euro, die 94V-Ausführung 134,82 Euro: Der schnellere Reifen ist hier nicht halb so teuer, sondern tatsächlich die Hälfte. Und in der Mitte des Marktes wird es ganz nüchtern: Beim Bridgestone Blizzak LM005 in 195/65 R15 mit 91T kostet der Reifen 67,22 Euro, mit 91H 81,58 Euro — 14,36 Euro Unterschied bei identischem Label C/A/71. Das sind rund 57 Euro je Satz, die man sparen kann, wenn das Schild im Blickfeld klebt. Nur: Es ist eben nicht die Regel, sondern der Ausnahmefall. Wie sehr die Zahl vor dem Buchstaben den Preis bestimmt, haben wir an anderer Stelle durchgerechnet — was 91V gegenüber 94W wirklich kostet.

Der Buchstabe verändert auch das EU-Label — meist zugunsten des langsameren Reifens

Jetzt kommt der Teil, der uns beim Auszählen selbst überrascht hat. Der Geschwindigkeitsindex ist keine reine Tempoangabe, sondern das Ergebnis einer anderen Reifenkonstruktion — und das schlägt sich im EU-Label nieder. Von den 447 Paaren tragen 439 auf beiden Seiten ein auswertbares Label; acht Paare haben wir ausgeschlossen, weil dort der im Handel verbreitete Füllwert E/E/79 eingetragen ist, der keine echte Messung abbildet. In 130 dieser 439 Paare unterscheidet sich mindestens ein Labelwert, obwohl Modell, Größe und Tragfähigkeit identisch sind.

Die Richtung ist eindeutig: Bei der Kraftstoffeffizienz ist die langsamere Kennung in 52 Paaren die bessere und nur in 29 Paaren die schlechtere. Bei der Nasshaftung ist das Bild ausgeglichen (20 zu 23), beim Rollgeräusch exakt neutral (31 zu 31). Anders gesagt: Wer den niedrigeren Index wählt, kauft im Zweifel nicht nur den gleich teuren, sondern auch den sparsameren Reifen. In 38 Paaren ist die langsamere Ausführung sogar gleichzeitig günstiger und in mindestens einer Labelklasse besser.

Drei Beispiele machen das greifbar. Beim Continental WinterContact TS 870 P in 235/60 R20 kostet die Ausführung mit 108T 130,13 Euro und trägt das Label B/B/72, die Ausführung mit 108H kostet 206,30 Euro und steht bei C/B/72 — 76,17 Euro mehr für 20 km/h mehr und eine Effizienzklasse weniger. Alle Größen dieses Profils finden Sie in der Übersicht zum WinterContact TS 870 P. Beim Bridgestone Blizzak LM005 in 215/45 R20 steht die 95T-Ausführung mit 237,09 Euro und B/A/71 gegen die 95V-Ausführung mit 299,95 Euro und C/A/71. Und beim Continental WinterContact TS 860 S in 275/40 R19 ist die 105H-Variante für 270,55 Euro mit C/B/72 sowohl beim Nassgriff besser als auch leiser als die 105V-Variante für 316,70 Euro mit C/C/73.

Dass derselbe Reifenname je nach Ausführung unterschiedlich gelabelt ist, ist kein Einzelfall dieses Themas — wir haben es bereits für Größen beschrieben (warum derselbe Reifen je nach Größe ein anderes Label trägt) und wissen aus der Winterauszählung, wie selten Spitzenwerte dort überhaupt vorkommen (Nasshaftung A gibt es bei Winterreifen fast nicht). Für die Praxis heißt das: Prüfen Sie das Label der konkreten Ausführung, nicht das des Modells.

Vier Varianten, ein Regal: wo Sie die Wahl überhaupt haben

Bei all den Zahlen geht leicht unter, wie selten die Entscheidung überhaupt ansteht. Von 8.887 lieferbaren Pkw-Winterartikeln haben nur 924 einen Zwilling mit anderem Geschwindigkeitsbuchstaben — rund jeder zehnte. In den übrigen Fällen gibt es zu Modell, Größe und Tragfähigkeit genau eine Kennung, und die Frage „nehme ich den langsameren?“ stellt sich gar nicht. Sie entscheidet sich dann nicht innerhalb eines Modells, sondern zwischen Modellen: Reicht Ihnen T, stehen in 185/65 R15 alle 139 Ausführungen offen; brauchen Sie H, bleiben 27.

Wo es Wahl gibt, ballt sie sich bei wenigen Baureihen. Über alle 83 Modelle mit Zwillingen hinweg führen zwei die Liste klar an: der Goodyear UltraGrip Performance 3 mit 51 Paaren und der Continental WinterContact TS 870 P mit 46, es folgen der WinterContact TS 860 S und der Semperit Speed-Grip 5 mit je 19. Das sind genau die breit aufgestellten Volumenprofile — wer dort einkauft, hat die Wahl; wer ein Nischenprofil nimmt, nicht.

Beim UltraGrip Performance 3 lässt sich das in einer einzigen Größe durchspielen. In 205/60 R16 steht das Profil in vier Ausführungen im Regal: 92T für 97,53 Euro mit dem Label C/B/71, 92H für 97,48 Euro mit C/C/71, 96H für 95,84 Euro und 96V für 113,55 Euro. Daran lassen sich drei Dinge ablesen. Erstens: Der Schritt von T auf H kostet bei gleicher Tragfähigkeit fünf Cent — nichts. Zweitens: Der 96H ist mit 95,84 Euro billiger als der 92T, obwohl er mehr trägt und schneller darf; wer nur auf den Buchstaben schaut, zahlt hier mehr für weniger. Drittens: Nur der Sprung auf V kostet wirklich, nämlich 17,71 Euro je Reifen gegenüber dem 96H. Alle Größen des Profils finden Sie in der Modellübersicht zum UltraGrip Performance 3.

Fünf Punkte, wenn Sie die Ausnahme nutzen

  1. Lastindex zuerst prüfen. Die Ausnahme betrifft nur die Geschwindigkeit. Die Tragfähigkeitszahl aus Ihren Fahrzeugpapieren darf der Winterreifen nicht unterschreiten — auch nicht mit Schild.
  2. Alpine-Symbol kontrollieren. Ohne das Bergpiktogramm mit Schneeflocke greift Absatz 5 nicht, weil der Reifen dann kein Reifen im Sinne des Absatzes 4 ist. Bei Krafträdern und Mopeds genügt dagegen M+S.
  3. Schild anbringen, bevor Sie losfahren — und den Wert korrekt wählen. Alternativ genügt eine Anzeige im Fahrzeug, die rechtzeitig vor Erreichen des Grenzwerts erscheint.
  4. Das Tempo einhalten. Absatz 5 verlangt ausdrücklich, dass die Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. Ein Schild, dessen Wert Sie regelmäßig überfahren, erfüllt die Vorschrift nicht.
  5. Beide Ausführungen vergleichen, nicht nur den Buchstaben. Prüfen Sie Preis und Label der konkreten Kennung. In 43 Prozent der Paare ist der Preisunterschied kleiner als fünf Euro — dann entscheidet das Label.

Ein technischer Nachsatz, der unabhängig von der Rechtslage gilt: Der ADAC weist darauf hin, dass bei Reifen, die für mehr als 210 km/h zugelassen sind, die Tragfähigkeit mit steigender gefahrener Geschwindigkeit oberhalb dieser Marke sinkt. Ein hoher Index ist also kein Freibrief, sondern eine Betriebsgrenze — und ein niedriger Index am Winterreifen ist umgekehrt kein Qualitätsmangel, sondern eine bewusste Auslegung auf Grip statt auf Dauerhochgeschwindigkeit.

Unser Fazit: Die Regel ist einfacher, als ihr Ruf vermuten lässt. Alpine-Symbol, ausreichender Lastindex, ein Schild im Blickfeld, Tempo einhalten — mehr verlangt der Gesetzgeber nicht. Was die Ausnahme Ihnen bringt, ist allerdings nicht Geld, sondern Zugriff: Wer eine gängige 17-Zoll-Größe fährt, wird sie selten brauchen; wer in 185/65 R15, 195/65 R15, 205/60 R16 oder 215/65 R16 unterwegs ist und ein schnelles Fahrzeug bewegt, gewinnt damit das gesamte Regal statt einer Handvoll Ausführungen. Welche Kriterien darüber hinaus zählen, fasst der Ratgeber Worauf es beim Winterreifenkauf ankommt zusammen, und warum sich der frühe Kauftermin lohnt, steht im Beitrag Winterreifen im Oktober. Das komplette Angebot finden Sie in unserer Übersicht Winterreifen für Pkw.

Häufige Fragen

Zählt die Ausnahme auch für Allwetterreifen?

Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. § 36 Absatz 4 StVZO stellt allein auf dieses Symbol und die verbesserten Schneeeigenschaften ab und unterscheidet nicht zwischen reinen Winterreifen und Ganzjahresreifen. Ein Allwetterreifen ohne Alpine-Symbol fällt dagegen nicht darunter — und gilt seit Oktober 2024 auch nicht mehr als wintertauglich.

Darf die Tragfähigkeit ebenfalls niedriger ausfallen?

Nein. Absatz 5 erklärt ausdrücklich nur die Anforderung „hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit“ für erfüllt. Der Lastindex bleibt unverändert Pflicht, und ein Schild im Blickfeld ändert daran nichts. Bedenken Sie außerdem, dass die hinterlegte Tragfähigkeit einen Fülldruck von 2,5 bar voraussetzt.

Muss der Aufkleber ein amtliches Muster haben?

Das Gesetz schreibt weder Größe noch Farbe, Muster oder Anbringungsort vor. Verlangt ist lediglich, dass die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld der fahrenden Person angegeben oder angezeigt wird — und zwar für die gesamte Dauer, in der die Reifen montiert sind.

Spart der niedrigere Index tatsächlich Geld?

In der Summe kaum. Über 447 direkt vergleichbare Paare aus unserem Regal liegt der Median-Aufpreis für den schnelleren Buchstaben bei 1,94 Euro, und in 168 Paaren ist der schnellere Reifen der günstigere. Der Nutzen liegt in der größeren Auswahl, nicht im Rabatt — in einzelnen Paaren wie dem Blizzak LM005 in 195/65 R15 sind es aber rund 57 Euro je Satz.

Schlagwörter: Winterreifen Geschwindigkeitsindex StVZO Alpine-Symbol Reifenkennzeichnung

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